Fördermittel für Pflegeeinrichtungen

Gesundheitsförderung kostet Zeit, Fachwissen und finanzielle Ressourcen. Viele Pflegeeinrichtungen nutzen jedoch nicht alle Möglichkeiten, die Kranken- und Pflegekassen für Prävention und Gesundheitsförderung anbieten. Wir zeigen, was für Mitarbeitende und Bewohner:innen möglich ist.

von Finja Düwel

Fördermittel für Pflegeeinrichtungen

Gesundheitsförderung kostet Zeit, Fachwissen und finanzielle Ressourcen. Viele Pflegeeinrichtungen nutzen jedoch nicht alle Möglichkeiten, die Kranken- und Pflegekassen für Prävention und Gesundheitsförderung anbieten. Besonders relevant sind zwei Ebenen:

  • die Gesundheit der Mitarbeitenden
  • die Gesundheit der Bewohner:innen
Die gesetzlichen Grundlagen bestehen bereits seit vielen Jahren. Trotzdem ist in der Praxis häufig unklar, welche Fördermöglichkeiten bestehen, wer der richtige Ansprechpartner ist und wie aus einer ersten Idee ein förderfähiges Projekt wird. Genau hier unterstützen wir bei Wemento.
Dabei gilt: Zwei Zielgruppen, zwei Förderwege: Wer über Fördermittel für Pflegeeinrichtungen spricht, sollte zunächst unterscheiden, für wen eine Maßnahme gedacht ist. Für Mitarbeitende gelten andere Förderwege als für pflegebedürftige Menschen in stationären oder teilstationären Einrichtungen.

 

1. Gesundheitsförderung für Mitarbeitende

Für Mitarbeitende können Krankenkassen Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung nach § 20b SGB V unterstützen. Gerade für Pflegeeinrichtungen wurde diese Möglichkeit durch das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz gezielt gestärkt.

Seit 2019 sollen gesetzliche Krankenkassen zusätzliche Mittel für die betriebliche Gesundheitsförderung in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen einsetzen. Sie unterstützen Einrichtungen außerdem beim Aufbau und bei der Umsetzung gesundheitsförderlicher Strukturen.
 
Damit berücksichtigt der Gesetzgeber die besonderen körperlichen und psychischen Belastungen in Pflegeberufen. Pflegeeinrichtungen erhalten die Möglichkeit, gemeinsam mit Krankenkassen nachhaltige Gesundheitsprojekte für ihre Beschäftigten zu entwickeln. Dabei geht es ausdrücklich nicht nur um einzelne Gesundheitskurse. Betriebliche Gesundheitsförderung kann ganzheitliche Prozesse umfassen, die sowohl das Verhalten der Mitarbeitenden als auch die Bedingungen in der Einrichtung in den Blick nehmen.
Dazu können beispielsweise gehören:
  • Maßnahmen zur Stärkung der psychischen Gesundheit
  • Stressbewältigung und Ressourcenstärkung
  • gesundheitsgerechte Führung
  • gesundheitsförderliche Gestaltung der Arbeitsbedingungen
  • Beteiligungsformate und Gesundheitszirkel
  • Bewegung und körperliche Gesundheit
  • Suchtprävention
  • Analysen, Befragungen und Workshops
  • Qualifizierung von Multiplikator:innen
Entscheidend ist, dass die betriebliche Gesundheitsförderung strukturiert und nachhaltig angelegt ist. Krankenkassen können unter anderem Analysen, Beratung, Projektmanagement, Qualifizierung, Maßnahmenumsetzung sowie Dokumentation und Evaluation unterstützen.
Die konkrete Förderung wird individuell mit der jeweiligen Krankenkasse vereinbart. In der Regel setzt sie auch ein personelles und beziehungsweise oder finanzielles Engagement der Einrichtung voraus.

 

2. Prävention für Bewohner:innen

Eine zweite Möglichkeit betrifft direkt die pflegebedürftigen Menschen in der Einrichtung. Nach § 5 SGB XI unterstützen Pflegekassen Prävention und Gesundheitsförderung in voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen. Ziel ist es, die gesundheitlichen Ressourcen und Fähigkeiten pflegebedürftiger Menschen zu erhalten und zu stärken. Gleichzeitig sollen gesundheitsförderliche Lebensbedingungen in der Einrichtung entstehen. Der GKV-Spitzenverband unterscheidet fünf zentrale Handlungsfelder:

  • Ernährung
  • körperliche Aktivität
  • kognitive Ressourcen
  • psychosoziale Gesundheit
  • Prävention von Gewalt
Damit können Projekte deutlich weitergehen als klassische Bewegungsangebote. Auch soziale Teilhabe, Erinnerungsarbeit, psychische Gesundheit, kognitive Aktivierung und Gewaltprävention können Bestandteil eines umfassenden Präventionsprojekts sein.
Wichtig ist auch hier: Förderfähig ist in der Regel nicht jede einzelne Aktivität. Die Maßnahmen müssen in ein schlüssiges Gesamtkonzept eingebunden sein. Sie sollten den tatsächlichen Bedarf der Bewohner:innen berücksichtigen, Beteiligung ermöglichen und bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen.
 
 

Welche Mittel stehen zur Verfügung?

Dass Prävention in Pflegeeinrichtungen genutzt wird, zeigen aktuelle Zahlen. Im Jahr 2024 investierte die soziale Pflegeversicherung rund 25 Millionen Euro in Präventionsleistungen in stationären Pflegeeinrichtungen. Damit wurden rund 125.000 pflegebedürftige Menschen in mehr als 2.600 Einrichtungen erreicht. [1] Auch für die betriebliche Gesundheitsförderung stellen die gesetzlichen Krankenkassen erhebliche Mittel bereit. Die Ausgaben lagen im Jahr 2024 bundesweit bei rund 282 Millionen Euro. [2] Es gibt also verschiedene Möglichkeiten. Die eigentliche Herausforderung liegt häufig darin, aus einer Idee ein Projekt zu entwickeln, das zu den Anforderungen der Kostenträger und gleichzeitig zum Bedarf der Einrichtung passt.

Wie kommt eine Pflegeeinrichtung an eine Förderung?

Wir arbeiten seit vielen Jahren eng mit Kranken- und Pflegekassen zusammen und begleiten Pflegeeinrichtungen bei der Entwicklung und Umsetzung geförderter Präventionsprojekte. Dabei geht es nicht nur darum, eine einzelne Maßnahme durchzuführen. Wir unterstützen bereits bei den ersten Schritten:
  • Wir betrachten gemeinsam die Situation in der Einrichtung
  • Wir entwickeln passende Projektansätze
  • Wir prüfen mögliche Förderwege
  • Wir stellen Kontakte zu möglichen Förderpartnern her
  • Wir begleiten die Abstimmung mit Kranken- und Pflegekassen
  • Wir unterstützen bei Konzepten und Förderanträgen
  • Wir begleiten die Projektplanung und Umsetzung
  • Wir unterstützen bei Dokumentation, Evaluation und Abschluss
Unser Anspruch ist klar: Die Förderung soll für die Einrichtung eine Möglichkeit sein und nicht zu einer zusätzlichen bürokratischen Belastung werden.

 

Mitarbeitende und Bewohner:innen zusammendenken

Gesundheitsförderung wirkt besonders nachhaltig, wenn beide Ebenen gemeinsam betrachtet werden. Die Gesundheit der Mitarbeitenden beeinflusst das Leben der Bewohner:innen. Gleichzeitig prägen die Bedingungen in der Einrichtung den Arbeitsalltag der Menschen, die dort arbeiten. Auch der GKV-Spitzenverband empfiehlt, Präventionsmaßnahmen für pflegebedürftige Menschen mit betrieblicher Gesundheitsförderung für Beschäftigte zu verbinden, wenn dies sinnvoll möglich ist. [3] Darin liegt eine große Chance: Gesundheitsförderung wird nicht als einzelne Maßnahme verstanden, sondern als gemeinsame Entwicklung der gesamten Einrichtung.
 
Psychische Gesundheit steht in engem Zusammenhang mit vielen weiteren Qualitäts- und Entwicklungsthemen in der Pflege.
 

 

Quellen

[1] Medizinischer Dienst Bund — Präventionsbericht 2025: Investitionen der Krankenkassen erreichen neuen Höchststand (2025) — https://md-bund.de/presse/pressemitteilungen/2025/praeventionsbericht-2025-investitionen-der-krankenkassen-erreichen-neuen-hoechststand.html

[2] Medizinischer Dienst Bund — Präventionsbericht 2025: Investitionen der Krankenkassen erreichen neuen Höchststand (2025) — https://md-bund.de/presse/pressemitteilungen/2025/praeventionsbericht-2025-investitionen-der-krankenkassen-erreichen-neuen-hoechststand.html

[3] GKV-Spitzenverband — Leitfaden Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 5 SGB XI — https://www.gkv-spitzenverband.de/pflegeversicherung/praevention_in_der_pflege/praevention_in_der_pflege.jsp